Ehrungsordnung

§ 1 Grundsätze

 

1.1  Der Verein "Turnverein 1893 Baiersbronn e.V." ehrt verdiente Mitglieder für:

•       langjährige aktive Vereinsmitgliedschaft

•       langjährige passive Vereinsmitgliedschaft

•       langjährige Amtstätigkeit im Verein

 

Die Anrechenbarkeit für Ehrungen gilt ab dem 18. Lebensjahr. Eine Amtstätigkeit wird ab dem 14. Lebensjahr berücksichtigt.

 

1.2  Der Verein „Turnverein 1893 Baiersbronn e.V.“ ehrt Sportler und Mannschaften des Vereins,

·         die vom Sportkreis Freudenstadt,

·         der Gemeinde Baiersbronn oder

·         von einem Fachverband

auf Grund ihrer sportlichen Leistung im laufenden Sportjahr ausgezeichnet worden sind.

 

 

 

 

§ 2 Aktive Vereinsmitgliedschaft

 

 

2. Aktives Vereinsmitglied ist, wer ab dem 18. Lebensjahr in einer der Abteilungen des Vereins regelmäßig aktiv Sport treibt.

 

 

2.1 Die bronzene Ehrennadel wird mit einer Ehrenurkunde verliehen bei: 15-jähriger aktiver, ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft. Die silberne Ehrennadel wird mit einer Ehrenurkunde verliehen bei: 20-jähriger aktiver, ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft oder 10-jähriger Amtstätigkeit im Verein. Die goldene Ehrennadel wird mit einer Ehrenurkunde verliehen bei: 30-jähriger aktiver, ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft oder 20-jähriger Amtstätigkeit im Verein.

 

 

2.2  Bei einer 40-jährigen / 50-jährigen / 60-jährigen / 70-jährigen / 80-jährigen aktiven Vereinsmitgliedschaft oder einer 30-jährigen / 40-jährigen / 50-jährigen / 60-jährigen / 70-jährigen Amtstätigkeit im Verein wird ein Geschenk mit einer Ehrenurkunde überreicht.

 

 

§ 3 Passive Vereinsmitgliedschaft

 

3.1  Eine Ehrenurkunde wird verliehen bei: 30-jähriger ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft.

 

3.2  Bei einer 40-jährigen / 50-jährigen / 60-jährigen / 70-jährigen / 80-jährigen ununterbrochener Vereinsmitgliedschaft wird eine Ehrenurkunde mit einem Geschenk überreicht.

 

 

§ 4 Ehrenmitgliedschaft

 

Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden bei: 40-jähriger aktiver Vereinsmitgliedschaft, darunter 20 Jahre Amtstätigkeit im Verein.

 

 

§ 5 Ehrenvorsitzender

 

Zum Ehrenvorsitzenden kann ernannt werden, wer auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit als 1. Vorsitzender sich um den Verein verdient gemacht hat.

 

§ 6 Antragsverfahren

 

6.1 Antragsberechtigt für Ehrungen sind:

·         der Ausschuss

·         der Vorstand

·         die Abteilungsleitungen

 

6.2 Ehrungsanträge sind schriftlich mit Begründung mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim Vorstand einzureichen.

 

 

§ 7 Zuständigkeit

 

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand des Vereins.

 

 

§ 8 Verleihung der Ehrung

 

Ehrungen sollen nach Möglichkeit in einem würdigen Rahmen verliehen werden.

 

 

§ 9 Inkrafttreten

 

Diese Ehrungsordnung wurde gemäß § 4 der Vereinssatzung am 14. März 2017 durch Mehrheitsbeschluss vom Vorstand erlassen und ersetzt die Ehrenordnung in der Fassung vom 13.03.2002. Sie tritt ab 2018 in Kraft.