Hier findet ihr aktuelles Informationen rund um den eingeschränkten Sportbetrieb.
Eingeschränkter Trainingsbetrieb
Konzepte und allgemeine Informationen
Muss ich meine Mitgliedsbeiträge an meinen Sportverein weiter bezahlen?
Die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen sind dafür gedacht, laufende Kosten des Vereins zu bezahlen. Die Beiträge sind in der Regel niedrig, denn Vereine arbeiten
nicht gewinnorientiert. Sie sind kein Entgelt für bestimmte Leistungen. Deshalb besteht kein Recht, die Zahlungen einzustellen, den Beitrag zu kürzen oder das Geld zurückzufordern. Mitglieder können
also nur zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Anders ist es mit gesonderten Gebühren, die ausdrücklich für einen bestimmten Kurs über einen festgelegten Zeitraum gezahlt worden sind. Diese Beiträge kann man
zurückverlangen. Allerdings hoffen natürlich viele Vereine, dass ihre Mitglieder sie in diesen schweren Zeiten unterstützen und das Fortbestehen sichern. Einige bieten ihren Mitgliedern während der
Coronakrise Online-Kurse an.
Als Mitglied habe ich mich innerhalb der Satzung verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern mit meinem Mitgliedsbeitrag. Und da ist im Grunde genommen nicht
vorgesehen, dass ich dafür die Gegenleistung, das Sportangebot bekomme, sondern ich fördere den Vereinszweck.
(Mathias Hufländer, Verbraucherzentrale Bremen)